Rechnungszinserhöhung 2025 – Vorteile für Sie schon ab dem 01.07.2024!

Das Bundesfinanzministerium hat angekündigt, den Höchstrechnungszins zum 1. Januar 2025 von 0,25 % auf 1,0 % zu erhöhen. Es ist die erste Erhöhung seit über 30 Jahren. Damit können Versicherer ihren Kundinnen und Kunden höhere Garantien bieten, und auch die garantierten Rentenleistungen können steigen. Zusätzlich wirken sich steigende Rechnungszinsen auch positiv auf die Beiträge bei der Arbeitskraftabsicherung aus.

Sie müssen aber nicht bis zum nächsten Jahr warten – ich biete passende Lösungen für Neuanträge auch schon im 2. Halbjahr 2024.

Konkret: Sie können auch dann profitieren, wenn Sie Ihren Vertrag bereits mit Beginn 1. Juli 2024 abschließen. Die garantierten Rentenfaktoren von aufgeschobenen Rentenversicherungsverträgen werden mit Wirkung zum 1. April 2025 erhöht.

Diese Vorteilsgarantie wird im Versicherungsschein dokumentiert. Nach der Neufestlegung der garantierten Rentenfaktoren in 2025 werden diese mit einem Nachtrag zum Versicherungsschein mitgeteilt.

Auch für private selbstständige Berufsunfähigkeits- und Grundfähigkeitsversicherungen wird eine Vorteilsgarantie gewährt.

Absicherung für Frauen – Warum Vorsorge ein so wichtiges Thema ist

Laut einer Studie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend leben etwa 16 % der Frauen im Alter von 65 Jahren und älter in Armut. Im Vergleich dazu sind es bei Männern lediglich 9 %.

Die Gründe hierfür sind vielfältig. Frauen verfügen oft über ein geringeres Einkommen als Männer. Aufgrund von Familienpflichten setzen sie häufig im Beruf aus oder arbeiten in Teilzeit. Dadurch ergibt sich ein niedrigerer Rentenanspruch. Zudem arbeiten Frauen vermehrt in schlechter bezahlten Berufen als Männer.  Das heißt: Frauen müssen im Alter mit weniger Geld auskommen als Männer.

Nur 26 % der Frauen glauben, dass sie ihre Wunschrente finanzieren können.

Frauen wünschen sich eine Beratung zu Finanzen und Versicherungen, die ihre persönlichen Lebensläufe berücksichtigen. Das bestätigt eine Studie des Finanzportals Fragfina.de. 42 % der befragten Damen antworteten, dass ihnen nach Abzug der Fixkosten nicht genügend Geld bleibe, um in die Ruhestandsplanung zu investieren. Nur 21 % gaben an, bereits hinreichend für die Altersvorsorge getan zu haben. Gleichzeitig hat eine Untersuchung der Sirius Campus GmbH gezeigt, dass Frauen mehr Wert auf das Thema Altersvorsorge in der Finanzplanung legen.

Ein Problem – mehrere Lösungen.

Eine mögliche Lösung, Altersarmut zu vermeiden, ist eine frühzeitige Vorsorge. Hierbei sind fondsgebundene Altersvorsorge und eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Grundfähigkeitsversicherung zu nennen.

  • Fondspolicen
    • Fondspolicen lassen sich flexibel auf die Veränderungen in Ihrem Leben anpassen. Z. B. ist eine Beitragsfreistellung von bis zu 36 Monaten wegen Elternzeit möglich oder eine Beitragsherabsetzung bei einem finanziellem Engpass.
    • Die Kombination einer Fondspolice (hohe Chancen auf Rendite) als Basisrente (steuerlich absetzbar) mit einer BU-Versicherung (zahlt im BU-Fall die vereinbarte BU-Rente UND zusätzlich die Beiträge in die Rentenversicherung) ist eine optimale Kombination.
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
    • Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) passt sich flexibel an Ihre Bedürfnisse an. Auch ohne Einkommensnachweis, also z. B. als Hausfrau, können Sie einen BU-Schutz bis zu 1.500 € abschließen.
    • Für Frauen mit und ohne Familie/mit oder ohne Karriere gibt es diverse Erhöhungsmöglichkeiten bis 2.500 € ohne erneute Gesundheitsprüfung – z. B. bei Heirat oder Geburt, Abschluss einer beruflichen Weiterqualifizierung, Wechsel von einer Teilzeittätigkeit in eine unbefristete Vollzeitstelle u. v. m.
  • Grundfähigkeitsversicherung
    • Frauen und Mütter haben im Laufe ihres Lebens schon fast jeden Beruf ausgeübt: Ob Organisationstalent, Taxifahrerin oder Lehrerin. Mit der Absicherung Ihrer körperlichen und geistigen Fähigkeiten sind Sie auf der sicheren Seite.
    • Bei einer Grundfähigkeitsversicherung wird eine Rente ausgezahlt, wenn Sie einer der versicherten Fähigkeiten für mindestens 6 Monate verlieren.  Egal ob durch einen Unfall oder eine Krankheit – unabhängig von Ihrem tatsächlich ausgeübten Beruf.

Insgesamt ist es wichtig, dass Frauen frühzeitig vorsorgen, um im Alter nicht von Altersarmut betroffen zu sein. Die Wahl der richtigen Versicherung kann hierbei eine wichtige Rolle spielen und den finanziellen Schutz im Alter gewährleisten.

Quelle: Volkswohl-Bund-Newsletter vom 12.05.2023

Ich unterstütze Sie gern dabei, vereinbaren Sie hier Ihren persönlichen Gesprächstermin.

Rechnungszins sinkt zum 01.01.22

Zum 01.01.2022 sinkt der Höchstrechnungszins für neue Verträge in der Lebensversicherung von derzeit 0,9 % auf künftig 0,25 %. Von einem Tag auf den anderen heißt das: weniger garantierte Rente bzw. weniger garantierte Kapitalleistung für Ihre private Altersvorsorge für den gleichen Beitrag, aber auch höhere Beiträge für die Berufsunfähigkeits-, Pflege- und Risikolebensversicherung.

Bestehende Verträge sind von der Regelung unberührt, können aber bei einer Beitragserhöhung ab 2022 auch davon betroffen sein.

Bis zum 31.12.2021 doppelten Vorteil nutzen!

Ich empfehle Ihnen den Abschluss oder die Ergänzung Ihrer privaten Altersvorsorge, Berufsunfähigkeits-, Pflege- oder Risikolebensversicherung noch in diesem Jahr, wenn Sie die höheren Garantiewerte bzw. die niedrigeren Beiträge bei biometrischen Versicherungen noch nutzen möchten. Durch den Vertragsabschluss in diesem Jahr ergibt sich für Sie im Vergleich zu 2022 zusätzlich ein günstigeres Beitrittsalter. Damit profitieren Sie von einem weiteren Beitragsvorteil – und zwar für die gesamte Vertragsdauer.

Alles, was Sie im Zusammenhang mit dem Garantiezins wissen sollten, erfahren Sie in einem persönlichen Gespräch mit mir.

Sprechen Sie mich gern auf dieses wichtige Thema an und vereinbaren Sie mit mir Ihren persönlichen Gesprächstermin. Ich freue mich auf Sie.

Garantiezinsänderung 2016/2017

Zum 01.01.2017 sinkt der Garantiezins für neue Verträge in der Lebensversicherung von derzeit 1,25 % auf künftig 0,9 %. Von einem Tag auf den anderen heißt das: weniger garantierte Rente bzw. weniger garantierte Kapitalleistung für Ihre private Altersvorsorge für den gleichen Beitrag, aber auch höhere Beiträge für die Berufsunfähigkeits-, Pflege- und Risikolebensversicherung.

Bestehende Verträge sind von der Regelung unberührt, können aber bei einer Beitragserhöhung ab 2017 auch davon betroffen sein.

Bis zum 31.12.2016 doppelten Vorteil nutzen!

Ich empfehle Ihnen den Abschluss oder die Ergänzung Ihrer privaten Altersvorsorge, Berufsunfähigkeits-, Pflege- oder Risikolebensversicherung noch in diesem Jahr, wenn Sie die höheren Garantiewerte bzw. die niedrigeren Beiträge bei biometrischen Versicherungen noch nutzen möchten. Durch den Vertragsabschluss in diesem Jahr ergibt sich für Sie im Vergleich zu 2017 zusätzlich ein günstigeres Beitrittsalter. Damit profitieren Sie von einem weiteren Beitragsvorteil – und zwar für die gesamte Vertragsdauer.

Alles, was Sie im Zusammenhang mit dem Garantiezins wissen sollten, erfahren Sie in einem persönlichen Gespräch mit mir. Gern kann ich dann mit Hilfe eines Simulationsprogramms mit wenigen Klicks die konkreten Veränderungen prozentual und absolut für Sie darstellen.

Sprechen Sie mich gern auf dieses wichtige Thema an und vereinbaren Sie mit mir Ihren persönlichen Gesprächstermin. Ich freue mich auf Sie.

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Was ist der Höchstrechnungszins?

Zum 01.01.2022 sinkt der Höchstrechnungszins für neue Verträge in der Lebensversicherung von derzeit 0,9 % auf künftig 0,25 %. Vor dem Hintergrund dieser Zinsabsenkung gibt es hier wichtige Informationen rund um das Thema Höchstrechnungszins.

Von den Beiträgen der Kunden werden zunächst die mit dem Abschluss des Vertrages verbundenen Kosten, die Verwaltungskosten und die Beitragsteile für den Versicherungsschutz abgezogen. Es verbleibt der so genannte Sparbeitrag. Die Sparbeiträge werden angesammelt und mit dem Rechnungszins verzinst: Sie bilden die garantierte Erlebensfallleistung.

Der Rechnungszins ist für die gesamte Vertragslaufzeit garantiert; daher spricht man auch vom Garantiezins. Um diese Garantie auch über Vertragslaufzeiten von mehreren Jahrzehnten sicherstellen zu können, wird er – gemessen am Kapitalmarktniveau – vorsichtig bemessen; der Versicherer wird in der Regel also einen höheren Zins erwirtschaften. Dieser zusätzliche Ertrag wird im Rahmen der Überschussbeteiligung fast vollständig ausgeschüttet. Seine Höhe ist im Gegensatz zum Rechnungszins allerdings nicht garantiert.

Der Rechnungs- oder Garantiezins spielt an vielen weiteren Stellen eine Rolle:

  • Bei Garantietarifen wirkt sich der Rechnungszins auf die garantierten Mindestrenten bzw. auf die garantierten Einmalleistungen aus.
  • Bei fondsgebundenen Tarifen mit Garantien wird ebenfalls ein Teil der Sparbeiträge mit dem Garantiezins verzinst.

Auch bei den biometrischen Versicherungen spielt der Garantiezins eine Rolle: Hier wird in der ersten Hälfte der Laufzeit Kapital angespart und auch verzinst; später wird dieses Kapital wieder aufgezehrt. Insgesamt werden zwischenzeitlich allerdings nur geringe Beträge angespart, so dass die Höhe des Zinses eine untergeordnete Rolle spielt.

Wer legt den Höchstrechnungszins fest?

Die rechtliche Grundlage für die Festlegung des Höchstrechnungszinses ist § 65 Abs. 1 VAG (Versicherungsaufsichtsgesetz).
 Darin wird festgelegt:

  • Das Bundesministerium der Finanzen legt den Höchstrechnungszins (durch eine Rechtsverordnung) fest.
  • Dabei ist es nicht völlig frei, sondern muss ausgehen „vom jeweiligen Zinssatz der Anleihen des Staates, auf dessen Währung der Vertrag lautet, wobei der jeweilige Höchstwert nicht mehr als 60 vom Hundert betragen darf; […]„.

In der Praxis wird der Garantiezins vom Finanzministerium durch die so genannte Deckungsrückstellungsverordnung festgelegt. Dabei folgt das BMF keiner festen „Rechenformel“ für die genaue Auslegung der im VAG vorgegebenen Richtschnur. Als Maßstab werden in der Regel 60 % des 10-Jahres-Mittels der Umlaufrenditen von Anleihen der öffentlichen Hand herangezogen.

Jede Änderung der Deckungsrückstellungsverordnung muss zudem vom Bundesrat bestätigt werden.

Wichtig: Festgelegt wird stets nur der Höchstrechnungszins. Jeder Versicherer darf Produkte anbieten, bei denen mit einem geringeren Rechnungszins kalkuliert wird.

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Volkswohl Bund: BU-Aktion bis 31.03.17

Ab sofort bietet die Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G. fast allen Berufsgrupppen eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer maximal versicherbaren BU-Rente von 750 Euro mit nur 3 Gesundheitsfragen im Antrag bis zum 31.03.2017 an.

Hier die Rahmenbedingungen:

  • Maximales Eintrittsalter 45 Jahre
  • Für alle Personen mit Berufen der Berufsklassen A1, A2, A3, A4, B1, B2 und B3
  • Zusätzliche Pflegerente bis zu 2.500 EUR möglich
  • Nur 3 Gesundheitsfragen plus die Angabe zu Größe und Gewichtbildschirmfoto-2016-09-13-um-12-06-21
  • Wird eine Frage mit „ja“ beantwortet, geben Sie bitte ausführliche Informationen hierzu unter dem Punkt „Nähere Angaben“ oder auf einem separaten Beiblatt an; ggf. erfolgt eine individuelle Risikoprüfung.
  • Der errechnete Body-Maß-Index (BMI) kann zu einer individuellen Prüfung führen.
  • Leistungsdynamik gemäß Verbraucherpreisindex (mind. 2,5 %) ohne summen- oder altersmäßige Begrenzung (I-Dynamik)
  • garantierte Rentensteigerung zwischen 1 und 3 %, zzgl. zur Überschussbeteiligung
  • Für die Aktion BU ist eine Beitragsdynamik, Aufbauphase, der Arbeitsunfähigkeitsbaustein oder Nachversicherung (sowohl individuell als auch ereignisgebunden) ausgeschlossen.
  • keine bAV
  • Für Bestandkunden beim Volkswohl Bund gilt zusätzlich: Die insgesamt beim Volkswohl Bund versicherte monatliche BU-/EU und Existenz-Rente darf einschließlich der beantragten BU-Rente maximal 2.500 EUR betragen (inklusive Erhöhungen aus Dynamiken).

Warum ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll?

Fordern Sie hier Ihr persönliches Angebot an!

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Foto: Volkswohl Bund

 

BU-Aktion exklusiv für Steuerberater und Rechtsanwälte

HDI bietet Steuerberatern im Deutschen Steuerberaterverband und Rechtsanwälten im Anwaltverein eine leistungsstarke Berufsunfähigkeitsversicherung mit nur zwei Gesundheitsfragen (Dienstfähigkeitserklärung) an. Die BU-Aktion läuft bis zum 31.12.2016.

Die Gesundheitsfragen bzw. die Dienstfähigkeitserklärung für die Berufsunfähigkeitsrente lauten:

  • Waren Sie in den letzten zwei Jahren aus gesundheitlichen Gründen länger als zwei Wochen durchgehend oder sind Sie derzeit aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, Ihre berufliche Tätigkeit auszuüben?
 ja/nein
  • Besteht bei Ihnen eine anerkannte Erwerbsminderung (MdE/GdS), Behinderung (GdB), Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit oder wurde ein solcher Antrag in den letzten zwei Jahren gestellt? ja/nein

Hier die Rahmenbedingungen:

  • Versicherungsnehmer = Versicherte Person
  • bis zu 1.200 Euro Berufsunfähigkeitsschutz
  • Beitrittsalter max. 50 Jahre
  • Der Abschluss erfolgt als EGO Top nach Tarif BV15
  • Alternativ ist auch der Abschluss als Basisrente mit BUZ /Extra oder als Berufsunfähigkeitszusatzversicherung / Extra möglich.
  • Keine garantierte Rentensteigerung im Leistungsfall
  • Keine Nachversicherungsgarantie

Fordern Sie hier Ihr persönliches Angebot an!

 

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Foto: HDI