Das Bundesfinanzministerium hat angekündigt, den Höchstrechnungszins zum 1. Januar 2025 von 0,25 % auf 1,0 % zu erhöhen. Es ist die erste Erhöhung seit über 30 Jahren. Damit können Versicherer ihren Kundinnen und Kunden höhere Garantien bieten, und auch die garantierten Rentenleistungen können steigen. Zusätzlich wirken sich steigende Rechnungszinsen auch positiv auf die Beiträge bei der Arbeitskraftabsicherung aus.
Sie müssen aber nicht bis zum nächsten Jahr warten – ich biete passende Lösungen für Neuanträge auch schon im 2. Halbjahr 2024.
Konkret: Sie können auch dann profitieren, wenn Sie Ihren Vertrag bereits mit Beginn 1. Juli 2024 abschließen. Die garantierten Rentenfaktoren von aufgeschobenen Rentenversicherungsverträgen werden mit Wirkung zum 1. April 2025 erhöht.
Diese Vorteilsgarantie wird im Versicherungsschein dokumentiert. Nach der Neufestlegung der garantierten Rentenfaktoren in 2025 werden diese mit einem Nachtrag zum Versicherungsschein mitgeteilt.
Auch für private selbstständige Berufsunfähigkeits- und Grundfähigkeitsversicherungen wird eine Vorteilsgarantie gewährt.