Berufsunfähig? Die Vorsorge läuft weiter!

Betriebliche Altersvorsorge (bAV): BUZ-Beitragsbefreiung ganz ohne
Gesundheitsprüfung!

Werden Sie berufsunfähig, fehlen oft die finanziellen Mittel, um die Beiträge für die Altersvorsorge weiter zu bezahlen. Mit der BUZ-Beitragsbefreiung übernimmt der Versicherer die Beiträge! So wächst die Altersvorsorge weiter, auch wenn kein eigenes Einkommen mehr verfügbar ist.

Der Abschluss der BUZ-Beitragsbefreiung ist bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der allg. RV ohne Gesundheitsprüfung in allen Durchführungswegen möglich! 

Ihr Ruhestand ist Ihr wichtigstes Sparziel. Sorgen Sie heute dafür, dass er gut abgesichert ist, und vereinbaren Sie gern Ihren persönlichen Beratungstermin. Ich freue mich auf Ihre E-Mail an office@enricosaft.de

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