Rechnungszins sinkt zum 01.01.22

Zum 01.01.2022 sinkt der Höchstrechnungszins für neue Verträge in der Lebensversicherung von derzeit 0,9 % auf künftig 0,25 %. Von einem Tag auf den anderen heißt das: weniger garantierte Rente bzw. weniger garantierte Kapitalleistung für Ihre private Altersvorsorge für den gleichen Beitrag, aber auch höhere Beiträge für die Berufsunfähigkeits-, Pflege- und Risikolebensversicherung.

Bestehende Verträge sind von der Regelung unberührt, können aber bei einer Beitragserhöhung ab 2022 auch davon betroffen sein.

Bis zum 31.12.2021 doppelten Vorteil nutzen!

Ich empfehle Ihnen den Abschluss oder die Ergänzung Ihrer privaten Altersvorsorge, Berufsunfähigkeits-, Pflege- oder Risikolebensversicherung noch in diesem Jahr, wenn Sie die höheren Garantiewerte bzw. die niedrigeren Beiträge bei biometrischen Versicherungen noch nutzen möchten. Durch den Vertragsabschluss in diesem Jahr ergibt sich für Sie im Vergleich zu 2022 zusätzlich ein günstigeres Beitrittsalter. Damit profitieren Sie von einem weiteren Beitragsvorteil – und zwar für die gesamte Vertragsdauer.

Alles, was Sie im Zusammenhang mit dem Garantiezins wissen sollten, erfahren Sie in einem persönlichen Gespräch mit mir.

Sprechen Sie mich gern auf dieses wichtige Thema an und vereinbaren Sie mit mir Ihren persönlichen Gesprächstermin. Ich freue mich auf Sie.